Freitag, 29. März 2024

Schulrecht

schulkindDas Schulrecht ist grundsätzlich geprägt von einem persönlichen Vertrauensverhältnis im Spannungsfeld Schüler, Elternhaus, Lehrer, Schulleitung und Schulaufsichtsbehörde. Ein rechtliches Problem im Rechtsgebiet Schulrecht ist fast immer mit einer Störung dieses Vertrauensverhältnisses verbunden. Rechtsanwältin Hucke sieht ihre Verantwortung und zentrale Aufgabe auf dem Rechtsgebiet Schulrecht darin, dieses Vertrauensverhältnis zu stärken und zu bewahren und trotzdem bei der Lösung des schulrechtlichen Problems zu helfen. Die Beratung im Rechtsgebiet Schulrecht ist immer auch eine Konfliktberatung mit dem Ziel der ungestörten Fortsetzung der Schullaufbahn. Dabei steht nicht die juristische Lösung eines Problems im Rechtsgebiet Schulrecht im Vordergrund, sondern das Kind oder der Jugendliche, der seinen Lehrern nach Abschluss meiner Beratung wieder gegenübersteht.

In der Praxis werden im Rechtsgebiet Schulrecht viele schulische Entscheidungen deshalb getroffen, weil sie dem Lehrerkollegium und der Schulleitung pädagogisch sinnvoll erscheinen. Dies führt z.B. dazu, dass einem Schüler, der grundsätzlich die rechtlichen Voraussetzungen des Schulrechts für den Übertritt zum Gymnasium erfüllt, dieser Zugang verwehrt wird, weil Lehrer der Ansicht sind, dass für diesen Schüler eine andere Schulform besser geeignet wäre. Die Versetzung in die nächsthöhere Jahrgangsstufe oder Klasse wird verweigert, obwohl das Schulrecht rechtliche Spielräume für eine Versetzung bieten würde. Eine Ordnungsmaßnahme wird seitens der Schule verhängt, obwohl die rechtlichen Voraussetzungen für eine solche Maßnahme nicht gegeben sind oder eine solche Maßnahme unverhältnismäßig ausfällt. Die Einschulung auf einer Regelschule wird verweigert, obwohl das Schulrechtsänderungsgesetz NRW ein Rechtsanspruch auf Inklusion gewährt.

In diesen und anderen Sachverhalten des Schulrechts kann Rechtsberatung nachhaltig helfen.

Rechtsanwältin Hucke berät und vertritt Sie im Schulrecht u.a. zu folgenden Problemschwerpunkten:

  • Nichtversetzung
  • Anfechtung von Zeugnissen und Zeugnisnoten
  • Schulabschluss
  • Erweiterungskurse in der Gesamtschule
  • Schulformwechsel
  • Zuweisung zur Förderschule
  • Ordnungsmaßnahmen
  • Mobbing-Situationen
  • Anspruch auf Schulplatz
  • Konflikte mit Lehrer und Schulleitung
  • Inklusion

Rechtsanwältin Hucke berät darüber hinaus begleitend bei der Planung von Schullaufbahnen und weist Ihnen und Ihrem Kind Wege zum Erwerb von Schulabschlüssen auf, die Sie eventuell noch nicht kennen. Nachhaltige Problemen im Rahmen der Fortsetzung der Schullaufbahn ergeben sich oft aus Schulverweigerung und Schulmüdigkeit. Dabei gilt es die Zukunft des Jugendlichen und nicht seine Vergangenheit im Blick zu haben. Nutzen Sie die Erfahrung und das Wissen von Rechtsanwältin Hucke auch auf diesem Gebiet und zögern Sie nicht, einen Beratungstermin zu vereinbaren.